AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Angebote

1.1 Unsere Angebote gelten nur für den jeweiligen Bedarfsfall und haben nur eine angemessene Frist Gültigkeit.

1.2 An Mustern, Zeichnungen, Skizzen u. ä. Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen ohne unsere Genehmigung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.

Lieferung

2.1 Die von uns genannte Lieferzeit ist als annähernd zu betrachten und beginnt erst, nachdem sämtliche Einzelheiten der Ausführung und die Bedingungen des Geschäftsabschlusses klargestellt sind.

2.2 Durch den Eintritt von unvorhersehbaren und nicht abwendbaren Ereignissen – gleichwohl, ob in unserem Werk oder bei Unterlieferanten –  z. B. durch Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung oder Verzögerungen in der Anlieferung von Roh- und Hilfsstoffen werden wir von der Lieferverpflichtung frei.

2.3 Verzugsstrafen oder Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

2.4 Wir behalten uns Teillieferungen vor.

2.5 Je nach Art des Fabrikates sind Mehr- oder Minderlieferungen von plus oder minus 10 v. H. gestattet.

Preise

3.1 Die Preise gelten in EUR für Lieferung ab Werk, ausschließlich Verpackung. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.

3.2 Bei vereinbarter Franko-Lieferung gehen Mehrfrachten, die durch gewünschten Expreßversand oder durch die besondere Beschaffenheit der Ware entstehen, in jedem Falle zu Lasten des Bestellers.

3.3 Falls bis zum Tage der Lieferung Erhöhungen der Materialpreise, Löhne, öffentlicher Dienstleistungen oder fiskalischer Abgaben eintreten, bleiben uns entsprechende Änderungen der angegebenen Preise vorbehalten.

3.4 Für Kleinaufträge mit einem Warenwert von unter 75,– EUR berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 7,50 EUR.

Zahlung

4.1 Seit  01.05.2000 neue gesetzliche Zahlungsbedingungen – Rechnung ist sofort fällig, nach 30 Tagen tritt Zahlungsverzug ohne Mahnung ein.

4.2 Rechnungen unter 50,– EUR sind stets sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.

4.3 Wechsel werden nur unter der Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit an- genommen. Sämtliche Wechselkosten gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort nach Zustellung der Belastung zahlbar. Schecks sind uns so rechtzeitig einzusenden, dass sie innerhalb der Zahlungsfrist eingelöst werden können.

4.4 Aufrechnungen mit Gegenforderungen sind nur gestattet, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

4.5 Hält der Besteller die Zahlungsbedingungen nicht ein oder werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die geeignet sind, seine Kreditwürdigkeit zu mindern oder erhalten wir erst nach Lieferung von einer solchen Verschlechterung Kenntnis, so werden unsere sämtlichen Forderungen an den Besteller sofort fällig. Derartige Umstände berechtigen uns, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen sowie nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrage zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

4.6 Bei Zielüberschreitungen sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der üblichen Sollzinsen der Kreditinstitute sowie Mahnkosten zu berechnen.

Eigentumsvorbehalt

5.1 Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen. Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Ware erfolgt stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns.

5.2 Beim Scheck-/Wechselverfahren bleiben unsere Eigentumsvorbehalts- rechte bis zu dem Zeitpunkt bestehen, zu dem ein Wechselrückgriff auf uns ausgeschlossen ist.

5.3 Der Käufer ist berechtigt, die Ware in ordnungsgemäßem Geschäftsgang weiter zu veräußern. Für diesen Fall tritt er uns zur Sicherheit die ihm aus der Veräußerung der Vorbehaltsware zustehende Forderung gegen den Dritten in vollem Umfange ab.

Versand und Gefahrenübergang

6.1 Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Letzteres trifft auch zu, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist.

6.2 Auf Beanstandungen wegen fehlender Teile gehen wir nur ein, wenn sie spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang der Sendung erfolgen.

6.3 Transportversicherung erfolgt nur auf Weisung und Rechnung des Bestellers.

Gewährleistung

7.1 Ist die Ware infolge von Material- oder Verarbeitungsfehlern mangelhaft, so sind wir verpflichtet, nach unserer Wahl diese entweder auszubessern, kostenlos Ersatz zu liefern oder Gutschrift zu erteilen.

7.2 Wir haften nicht, wenn sich die Ware nicht mehr im Zustande der Ablieferung befindet, d. h. insbesondere dann, wenn sie in Gebrauch genommen worden ist.

7.3 Die Feststellung von Mängeln, für die wir Gewähr leisten sollen, muss uns unverzüglich, bei erkennbaren Mängeln binnen 8 Tagen nach Empfang der Waren, schriftlich gemeldet werden.

Rücktritt vom Vertrage

8. Neben den Fällen gemäß Ziff. 2.1 - 2.2 können wir bei Bekanntwerden von Tatsachen, aus denen auf eine ungünstige Vermögenslage des Bestellers geschlossen werden kann, vom Vertrage zurücktreten, ohne dass dem Besteller daraus Ersatzansprüche zustehen.

Erfüllungsort

9. Remscheid-Lüttringhausen.

Gerichtsstand

10. Remscheid.

Verbindlichkeit der Verträge

11.1 Durch die Auftragserteilung erklärt sich der Besteller mit unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen einverstanden und verzichtet auf Innehaltung seiner etwa dem Auftragsformular oder Bestellzettel aufgedruckten, beigefügten oder sonst mitgeteilten anderslautenden Bedingungen.

11.2 Über das Vertragsverhältnis entscheidet deutsches Recht. Bei evtl. Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen gültig.

11.3 Die Rechte des Bestellers aus dem Vertrage sind nicht übertragbar.